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Tipps rund um Vornamen

  • Bitte beachten Sie, dass Vornamen-Netz.de Ihnen nur helfen kann, interessante Namen zu finden. Die endgültige Auswahl eines Namens müssen Sie selber treffen.

  • Sie müssen die Geburt Ihres Kindes spätestens nach einer Woche beim Standesamt melden. Spätestens vier Wochen nach der Geburt muss der Name des Kindes festgelegt werden.
  • Sie können den Namen Ihres Kindes im Nachhinein nicht ändern. Auch nicht die Schreibweise.
  • Lassen Sie sich genügend Zeit, den Namen für Ihr Kind zu finden (bzw. fangen Sie rechtzeitig an). Die letzte Zeit vor der Geburt oder kurz nach der Geburt ist unter anderem aufgrund von Stimmungsschwankungen nicht dafür zu empfehlen.

  • Folgende Tipps sollten Sie bei der Namensauswahl beachten:
    • Benutzen Sie eine einfache Schreibweise. Dies macht es Ihrem Kind später leichter und vermeidet Missverständnisse.
    • Der Vorname sollte zum Nachnamen passen. So wäre es empfehlenswert, dass der letzte Buchstabe des Vornamens und der erste Buchstabe des Nachnamens nicht identisch sind.
    • Benutzen Sie keine Koseformen als Vorname. Diese Koseformen werden automatisch genutzt, solange das Kind klein ist. Später wäre es für Kind/Teenager/Erwachsenen nur ärgerlich und nervig.
    • Vermeiden Sie Reime zwischen Vorname und Nachname. Das wird später nur peinlich.
    • Bis zu fünf Vornamen sind in Deutschland eigentlich kein Problem. Bedenken Sie aber, dass es Situationen gibt, in denen Ihr Kind mit vollem Namen (d.h. auch mit allen Vornamen) unterschreiben muss. Machen Sie es Ihrem Kind hier nicht zu schwer, indem Sie zu viele Vornamen auswählen.

  • Es gibt in Deutschland einige rechtliche Regelungen bezüglich Vornamen:
    • Vornamen müssen als solche zu erkennen sein.
    • Vornamen dürfen nicht beleidigend oder lächerlich sein.
    • Aus dem Vornamen muss das Geschlecht des Kindes eindeutig zu erkennen sein. Wenn nicht, dann muss ein zweiter Vorname hinzugefügt werden, aus dem das Geschlecht zu erkennen ist.
    • Vornamen aus anderen Ländern/Kulturen sind normalerweise zulässig. Evtl. muss nachgewiesen werden, dass der Name dort benutzt wird.


© 2006 by Sebastian Kleine
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